Alle Aufträge (auch Folgegeschäfte) werden nur aufgrund der nachstehenden Geschäfts- und Verkaufsbedingungen angenommen und ausgeführt. Widersprechende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie der Verkäufer schriftlich mit Unterschrift anerkennt. Der Käufer erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.
Alle Abreden mit Vertretern sowie telefonische Zusagen sind für den Verkäufer erst verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich bestätigt worden sind.
Alle Angebote sind freibleibend. Die durch uns und unsere Vertreter getätigten Verkäufe und Vereinbarungen werden erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung rechtswirksam.
Alle Preise verstehen sich in EURO, außer es ist schriftlich eine andere Währung vereinbart. Maßgebend für die Berechnung ist der am Tag der Lieferung gültige Preis. Alle Preise sind ausschließlich Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Preisvereinbarungen mit einer Gültigkeit von mehr als 3 Monaten sind wir berechtigt, bei nachweislich stark veränderten Kosten, eine entsprechende Anpassung vorzunehmen. Wird frachtfrei und/oder verzollt verkauft und werden die Frachten und/oder Zölle nach Vertragsschluß erhöht, so gehen die Mehrkosten zu Lasten des Käufers.
Gebrauchsanweisungen und technische Beratung sowie Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten (auch in Prospekten) werden nach bestem Wissen aufgrund von Erfahrungen und Versuchen gegeben; eine Haftung des Verkäufers kann hieraus nicht hergeleitet werden. Zusicherungen irgendwelcher Verwendungseigenschaften werden nicht übernommen. Der Käufer hat immer Eigenversuche bezüglich der Verwendung durchzuführen. Die von uns gelieferten Waren sind, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, lediglich zur Verwendung im Inland bzw. im Land des Käufers bestimmt.
Lieferungen erfolgen nach Bestimmungen des Verkäufers je nach Art und Menge ab Lager oder frachtfrei Deutscher Bundesbahn- oder Schiffsstation des Empfängers. Mehrkosten, die durch die Wünsche des Käufers bedingt sind, gehen zu seinen Lasten. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Fremdfrachtfahrer geht die Gefahr, auch des zufälligen Untergangs und der Beschlagnahme, auf den Käufer über. Transportschäden sind vom Transporteur sofort bestätigen zu lassen. Angegebene oder vorgeschriebene Liefertermine gelten nicht als Fixtermine. Aus einer Überschreitung der voraussichtlichen Liefertermine können Ersatzansprüche nicht hergeleitet werden. Teillieferungen sind gestattet; eine jede gilt als selbständiges Einzelrechtsgeschäft. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der Bestellmenge behalten wir uns vor. Ist eine Frist für Lieferzeiten nicht bestimmt, so gilt die Zeit von vier Monaten und weniger als vereinbart. Die Lieferungen erfolgen immer ab Lager, außer es ist schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen. Mindestbestellmenge ist eine Teil-VE (Teil-Verpackungseinheit)
Wird bei Verkäufen eine Lieferung bestimmter Mengen während einer bestimmten Zeit (höchstens 1 Jahr) vereinbart, so sind die Abrufe gleichmäßig über die Abnahmefrist zu verteilen. Erfolgt die Abnahme der Gesamtmenge nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so erlischt die Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung. Der Verkäufer kann jedoch für die vertragswidrig nicht abgerufene Ware mit dem letzten Tag der Abnahmefrist gegen Bereitstellung der Ware Zahlung verlangen.
Beanstandungen können nur vor der Verarbeitung/Verwendung der Ware und nur innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Der Verkäufer hat das Recht, gegen Rücknahme der beanstandeten Ware, Ersatz zu liefern; bei Ablehnung der Ersatzware durch den Verkäufer hat der Käufer nur Anspruch auf Wandlung oder Minderung, soweit ein Mangel nachgewiesen wird.
Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall, auch bei Lieferungsverzug, ausgeschlossen.
Die Zahlung ist 10 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Zahlungen haben unmittelbar an uns zu erfolgen. Unsere Vertreter sind nicht inkassoberechtigt. Erfährt der Verkäufer nachträglich, aber vor Eintritt der vereinbarten Zahlungsfälligkeit, Ungünstiges über die Kreditwürdigkeit des Käufers, so kann er sofortige Zahlung, Rücktritt vom Vertrag und Herausgabe der gelieferten Ware verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, bei nicht termingerechter Zahlung Mahnkosten in Höhe von 15,- EUR pro gestellter Mahnung geltend zu machen. Skontoabzug wird nicht gewährt. Die Hereinnahme diskontfähiger Wechsel bedarf besonderer Vereinbarung. Die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen einschließlich Wechselsteuern werden ab Verfalltag der Rechnung belastet und sind sofort in bar ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten, mindestens jedoch 10 %.
Bei Wechselprotesten, Prolongationen und nicht gedeckten Schecks sind wir berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 25,- EUR je angefangene 500,- EUR zu berechnen. Bei Einleitung eines Zwangs- oder Gerichtsverfahrens sind wir berechtigt, auch die durch die Bearbeitung anfallenden Kosten gesondert zu berechnen. Für die Berechnung maßgebend sind die von uns festgestellten Kosten. Diese betragen mindestens 25,- EUR. Bei erheblicher Verschlechterung in den Verhältnissen des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Alle angelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus sämtlichen Geschäften Eigentum des Verkäufers. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung während der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts trägt der Käufer. Der Käufer tritt alle Forderungen, die er durch Veräußerung oder Verarbeitung von eigentumsvorbelasteten Waren gewinnt, zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Übersteigt die Sicherung die Verbindlichkeiten des Käufers gegenüber dem Verkäufer um mehr als 20 % , so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers diesem insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Zugriffe Dritter, wie z.B. Pfändungen, hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Eine Inbesitz- und Rücknahme der mit Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zum Zwecke der Sicherung der Forderung aus Sicherstellung stellt durch uns weder eine Verletzung des Hausrechts noch unzulässige Eigenmacht dar.
Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben alle übrigen in ihrer Wirksamkeit voll erhalten.
Die Vertragsparteien werden in diesem Fall anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine neue Bestimmung vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist 73457 Essingen. Gerichtsstand ist nach Wahl des Verkäufers das Amtsgericht Aalen oder das nächstgelegene Landgericht. Das gilt auch für Ansprüche aus Wechseln ohne Rücksicht auf ihren Zahlungsort. Es gilt deutsches Recht, bei Exportgeschäften behalten wir uns die Anwendung des Rechts vor, das im Lande des Käufers Gültigkeit hat.
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