
Prüfung PSA Tür- / Fenstertraverse
jährliche Sachkundigenprüfung nach DGUV Regel 112-198
Ausführung:
Jährliche Prüfung


jährliche Sachkundigenprüfung nach DGUV Regel 112-198
Gesetzlich vorgeschriebene, jährliche Überprüfung der PSA Tür- / Fenstertraversen durch einen ausgebildeten Sachkundigen.
Sicherheit geht vor! Damit auch in großen Höhen sicher gearbeitet werden kann, übernehmen wir die Abwicklung der gesetzlich vorgeschriebenen, jährlichen Überprüfung Ihrer persönlichen Schutzausrüstung. Dabei wird eine Prüfung nach DGUV Regel 112-198 auf einwandfreie Funktion aller Bauteile vorgenommen. Die Dokumentation der Überprüfung erfolgt, durch einen ausgebildeten Sachkundigen nach BGG906, im Prüfbuch. Die Rücksendung der PSA erfolgt innerhalb von ca. 12 Werktagen.
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