
vorgeschriebene jährliche Prüfung


vorgeschriebene jährliche Prüfung
Vorgeschriebene, jährliche Prüfung des Seitenschutznetz durch einen ausgebildeten Sachkundigen.
Seitenschutznetze müssen gemäß der EN 1263-1 und BGR 179 (3.4.1) mindestens einmal pro Jahr (max. Einsatzdauer beträgt 5 Jahre = 4 Prüfmaschen) getestet werden.
Fehlerhafte Netze (sichtbare Beschädigungen) oder Netze, durch die bereits eine Person aufgefangen wurde, dürfen erst nach Prüfung und ggf. Reparatur durch den Hersteller oder durch eine Person mit entsprechender Fachausbildung wieder verwendet werden.
D-TACK bietet diesen Prüfservice an, damit Sie sich jederzeit auf das Seitenschutznetz verlassen können. Bei positivem Ergebnis senden wir innerhalb kürzester Zeit eine neue Prüfplakette mit Identnummer zu.
| Ausführung | Jährliche Prüfung |
| Typ | Jährliche Prüfung |